Sanierungsgewinn

Sanierungsgewinn
bei der Sanierung einer Unternehmung entstandener Gewinn.
- 1. Fremdkapital: S. entsteht durch Gläubigerverzicht. Ist ein Gläubiger gleichzeitig Gesellschafter und verzichtet er auf eine Forderung an die Gesellschaft, so erbringt er als Gesellschafter einer Personengesellschaft eine Einlage in Höhe des gemeinen Wertes der Forderung (meist gering). Bei einer Kapitalgesellschaft entsteht ein Buchgewinn, der in Höhe des werthaltigen Teils der  Kapitalrücklage zuzuführen und in Höhe des nicht werthaltigen Teils als außerordentlicher Ertrag steuerpflichtig ist.
- Besteuerung: S. sind beim Schuldner grundsätzlich steuerpflichtig.
- 2. Eigenkapital von Kapitalgesellschaften: S. entstehen (1) durch die Herabsetzung des Grund- bzw. Stammkapitals und (2) durch die Auflösung von Kapitalrücklagen nur im formalen Sinn.
- Diese Erträge führen jedoch – auch einkommensteuerrechtlich – nicht zu einem Reinvermögenszuwachs und sind somit nicht im Rahmen der  Gewinnermittlung, sondern im Rahmen der  Gewinnverwendung zu erfassen (für die AG vgl. §§ 240, 158 AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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